Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt für Sie nahezu alle Untersuchungskosten.
Hormonbehandlungen der Frau, solange dann Geschlechtsverkehr an den fruchtbaren Tagen erfolgt, werden vollständig von der Krankenkasse getragen.

Maßnahmen der sogenannten künstlichen Befruchtung:

Leider müssen seit dem 1.1.2004 gesetzlich versicherte Ehepaare alle Maßnahmen der sogenannten künstlichen Befruchtung zur Hälfte selber  tragen.

Dazu gehören die:

Insemination im Spontanzyklus: Eigenanteil ca.   120 €
Insemination nach hormoneller Stimulation: Eigenanteil ca.   500 €
IVF: Eigenanteil ca. 1.500 €
ICSI: Eigenanteil ca. 1.800 €

Weiterhin ist die Anzahl der hälftig durch die Krankenkasse übernommenen Behandlungsversuche folgendermaßen begrenzt:

Insemination im Spontanzyklus: 8 Versuche
Insemination im stimulierten Zyklus: 3 Versuche
IVF: 3 Versuche
ICSI:  3 Versuche

Darüber hinaus müssen Paare folgende Leistungsvoraussetzungen erfüllen:

  • Alter der Frau: 25.- 39. Lebensjahr
  • Alter des Mannes: 25.- 49. Lebensjahr
  • Das Paar muss miteinander verheiratet sein.
  • Es darf kein Zustand nach Sterilisation bei Mann oder Frau vorliegen
  • Es dürfen keine Spenderspermien verwendet werden.

Werden  diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss das Paar die Behandlungskosten vollständig selber tragen.


Private Krankenversicherung

Wir unterstützen Sie bei der Kostenplanung und Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer privaten Krankenversicherung.
Wir empfehlen Ihnen, eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung Ihrer Versicherung vor Behandlungsbeginn abzuwarten.


Förderung

Förderung der IVF- und ICSI–Behandlung durch den Bund und das Land Niedersachsen ab 2013